Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung

Stand 12/2023

Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Investitionsentscheidungsprozess

Neue Investitionsmöglichkeiten der Fonds von Deutsche Private Equity (DPE) werden zu Beginn des Entscheidungsprozesses mit einer Negativliste von Sektoren und Geschäftsmodellen abgeglichen, die außerhalb des DPE Investitionsfokus liegen. Gemäß dieser Negativliste wird DPE nicht in Unternehmen investieren, deren Haupttätigkeiten in den folgenden Bereichen liegen:

  • die Herstellung oder der Verkauf von offensiven Rüstungsgütern, Waffen oder Munition, die in Kriegshandlungen oder militärischen Konflikten verwendet werden
  • Hardcore-Pornografie oder die Sexindustrie (einschließlich jeglicher Tätigkeit im Bereich der Prostitution)
  • die Herstellung oder der Verkauf von Tabak
  • der Betrieb von Kasinos oder anderen Glücksspieleinrichtungen; oder
  • Aktivitäten zum Klonen von menschlichem Zellmaterial

Sofern das Zielunternehmen nicht gegen die Ausschlusskriterien verstößt, werden Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen des Unternehmens durch eine dezidierte ESG Due Diligence, die von unabhängigen externen Fachberatern durchgeführt wird, analysiert und bewertet. Dadurch können diese Risiken und Wertschöpfungspotenziale gleich zu Beginn des Investitionsprozesses identifiziert werden. Die wesentlichen Ergebnisse der Due Diligence werden in der Beschlussvorlage für das DPE Investment Committee zusammengefasst und damit auch formal bei Investitionsentscheidung berücksichtigt.

Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Art. 4 der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („SFDR“) zielt darauf ab, Transparenz in Bezug auf die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu schaffen. Zu diesem Zweck müssen Finanzmarktteilnehmer wie DPE bestimmte Informationen offenlegen, unter Berücksichtigung der konkretisierenden Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 der Kommission („RTS“) im Hinblick auf technische Regulierungsstandards. Derzeit berücksichtigt DPE noch nicht alle der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren wie von den RTS vorgegeben. Denn aktuell ist DPE der Auffassung, dass die von den Portfoliounternehmen der betreffenden Fonds zur Verfügung gestellten Informationen nicht genügen, um die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen wie von den RTS vorgegeben darzustellen.

DPE wird die Entwicklungen im Hinblick auf die verfügbaren Informationen beobachten und prüfen, ob es in Zukunft sinnvoll ist, die in Art. 4 SFDR (einschließlich der RTS) geforderten Informationen offenzulegen.

Berücksichtigung von ESG-Aspekten bei der Vergütungspolitik

Die Vergütungspolitik von DPE zielt darauf ab, nachhaltiges Wachstum zu fördern und Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen bei Investitionen zu berücksichtigen. Das Vergütungsmodell der DPE-Professionals beinhaltet eine langfristige variable Komponente, die unter anderem die Anwendung von ESG-Prinzipien im Investmentprozess sowie die kontinuierliche Überwachung und Unterstützung von Portfoliounternehmen hinsichtlich der Verbesserung ihrer ESG Performance einbezieht.