Deutsche Private Equity

DPE
WIR WOLLEN UNTERNEHMERN ALLES GEBEN, DAMIT SICH IHRE UNTERNEHMERISCHE KRAFT ENTFALTET.

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung

Investitionsentscheidungen

Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Investitionsentscheidungsprozess

Neue Investitionsmöglichkeiten der DPE-Fonds werden zu Beginn des Entscheidungsprozesses mit einer Negativliste von Sektoren und Geschäftsmodellen abgeglichen, die außerhalb des DPE Investitionsfokus liegen. Gemäß dieser Negativliste wird DPE nicht in Unternehmen investieren, deren Haupttätigkeiten in den folgenden Bereichen liegen:

  • die Herstellung oder der Verkauf von offensiven Rüstungsgütern, Waffen oder Munition, die in Kriegshandlungen oder militärischen Konflikten verwendet werden
  • Hardcore-Pornografie oder die Sexindustrie (einschließlich jeglicher Tätigkeit im Bereich der Prostitution)
  • die Herstellung oder der Verkauf von Tabak
  • der Betrieb von Kasinos oder anderen Glücksspieleinrichtungen; oder
  • Aktivitäten zum Klonen von menschlichem Zellmaterial

Sofern das Zielunternehmen nicht gegen die Ausschlusskriterien verstößt werden Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen des Unternehmens durch eine dezidierte ESG-Due-Diligence, die von unabhängigen externen Fachberatern durchgeführt wird, analysiert und bewertet. Dadurch können diese Risiken und Wertschöpfungspotenziale gleich zu Beginn des Investitionsprozesses identifiziert werden. Die wesentlichen Ergebnisse der Due-Diligence werden in der Beschlussvorlage für das DPE Investment Committee zusammengefasst und damit auch formal bei Investitionsentscheidung berücksichtigt.

Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Art. 4 der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („SFDR“) zielt darauf ab, Transparenz in Bezug auf die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu schaffen. Zu diesem Zweck müssen Finanzmarktteilnehmer wie DPE bestimmte Informationen offenlegen (unter Berücksichtigung der konkretisierenden Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 der Kommission („RTS“) im Hinblick auf technische Regulierungsstandards). Derzeit berücksichtigt DPE noch nicht alle der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren wie von den RTS vorgegeben. Denn aktuell ist DPE der Auffassung, dass die von den Portfoliounternehmen der betreffenden Fonds zur Verfügung gestellten Informationen nicht genügen, um die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen wie von den RTS vorgegeben darzustellen.

DPE wird die Entwicklungen im Hinblick auf die verfügbaren Informationen beobachten und prüfen, ob es in Zukunft sinnvoll ist, die in Art. 4 SFDR (einschließlich der RTS) geforderten Informationen offenzulegen.

Berücksichtigung von ESG-Aspekten bei der Vergütungspolitik

Die Vergütungspolitik von DPE zielt darauf ab, nachhaltiges Wachstum zu fördern und Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen bei Investitionen zu berücksichtigen. Das Vergütungsmodell der DPE Professionals beinhaltet eine langfristige variable Komponente, die unter anderem die Anwendung von ESG-Prinzipien im Investmentprozess sowie die kontinuierliche Überwachung und Unterstützung von Portfoliounternehmen hinsichtlich der Verbesserung ihrer ESG Performance einbezieht.

Jeder Aspekt gliedert sich wiederum in mehrere Unterkriterien, die vor allem während der Due-Diligence-Phase entsprechend ihrer Materialität für das Zielunternehmen analysiert und bewertet werden. Ab 2020 berücksichtigt DPE im Rahmen seines ESG-Ansatzes auch die möglichen Auswirkungen des Klimawandels auf ihre Investments.

Unsere Investitionsstrategie fördert insbesondere die Verbesserung sozialer Merkmale in den Portfoliounternehmen und der Gesellschaft. Durch die Fokussierung auf Unternehmen mit hohem Wachstumspotenzial wird in den DPE Portfoliounternehmen während der Investitionsdauer in der Regel eine erhebliche Anzahl neuer Arbeitsplätze geschaffen. Gleichzeitig sorgt das nachhaltige Wachstum der Unternehmen dafür, dass bestehende Arbeitsplätze langfristig gesichert sind und die Mitarbeiter positive Zukunftsperspektiven und Chancen für ihre persönlichen Karrieren haben. Umgekehrt unterstützen stabile, qualifizierte Belegschaften, gute Arbeitsbedingungen und regelmäßige Qualifizierungsmaßnahmen auch das nachhaltige Wachstum der Unternehmen und tragen damit wesentlich zur Wertsteigerung unserer Investments bei.

Due Diligence

Neben den standardmäßigen kommerziellen, rechtlichen und steuerlichen Aspekten der Due-Diligence-Prüfung führen wir bei neuen Fondsinvestitionen stets auch eine dezidierte ESG Due Diligence mit Unterstützung entsprechend spezialisierter, unabhängiger Berater durch.

Die Berater gehen dabei nach einer standardisierten Methodik vor, die unter anderem vor-Ort-Besuche der Firmenstandorte, Interviews mit den Management Teams und weiteren relevanten Mitarbeitern, die Prüfung der relevanten internen Dokumentation sowie Desktop-Recherchen umfasst. Die dadurch gesammelten Informationen fließen später auch in das ESG-Kennzahlenmonitoring während der Halterdauer ein.

Der Fokus der ESG-Due Diligence variiert dabei in Abhängigkeit der Branche und des Geschäftsmodells der Zielunternehmen. So werden z.B. bei produzierenden Unternehmen mit mehreren Produktionsstandorten umfassende Analysen von Umwelt- und Sicherheitsaspekten in der Produktion durchgeführt, während der Schwerpunkt z.B. bei IT-Dienstleistern stärker auf sozialen Aspekten wie den Arbeitsbedingungen und der Einhaltung von Datensicherheitsbestimmungen liegt.

Die Ergebnisse der Due Diligence werden in einem standardisierten Bericht zusammengestellt, in dem die Materialität, die Risiken und Chancen bewertet und kategorisiert werden (d. h. ob sie niedrig, mittel oder hoch sind). Die wichtigsten Ergebnisse werden dann in einem eigenen Abschnitt in der Beschlussvorlage für neue Fondsinvestitionen aufgeführt.

In Bezug auf potenzielle Add-on-Akquisitionen sollte das Zielunternehmen denselben Prozessen und inhaltlichen Anforderungen (und damit auch einer ESG-Analyse) unterliegen wie die ursprüngliche Akquisition. Ebenso sollten ESG-bezogene Chancen und Risiken ähnlich wie bei direkten Investments der DPE Fonds in den Entscheidungsprozess einfließen.

ESG Monitoring & Engagement Policy

Nach dem Erwerb eines Zielunternehmens initiiert der Beirat des Unternehmens (oder ein ähnliches Organ) die Umsetzung von Compliance-Richtlinien und stellt sicher, dass das Portfoliounternehmen während der Investitionsdauer ESG-Standards einhält und laufend verbessert. ESG-Themen werden dabei regelmäßig in den Beiratssitzungen diskutiert. Typischerweise umfasst die Tagesordnung der Sitzungen Berichte zu den Fortschritten bei der Umsetzung von ESG-bezogenen Maßnahmenplänen, den Verlauf der ESG-bezogenen Kennzahlen und qualitativen Indikatoren und gegebenenfalls die Diskussion wesentlicher ESG-Vorfälle.

Zudem initiiert der Beirat, dass die Management Teams der Portfoliounternehmen konkrete Ziele zur Verbesserung der ESG-Performance formulieren. Beispiele für solche Ziele sind die Verringerung des Energieverbrauchs, des Abfallvolumens, der Fehlzeitenquote oder die Einführung einer Anti-Korruptionspolitik und entsprechender Mitarbeiterschulungen. Die Fortschritte bei der Erreichung dieser Ziele werden regelmäßig von der Geschäftsführung selbst, dem Beirat und den Gesellschaftern überprüft und besprochen. Das Erreichen der Ziele kann sich dabei positiv auf die Rentabilität auswirken (z. B. durch die Senkung der Energiekosten), aber auch Wachstumshemmnisse verringern oder beseitigen (z. B. indem das Unternehmen ein attraktiver Arbeitgeber für hochqualifizierte Mitarbeiter wird).

Bei der Veräußerung von Portfoliounternehmen führen wir einen Exit Review der während der Investitionsdauer erzielten Fortschritte bei der ESG-Performance und stellen Sie den Kaufinteressenten zur Verfügung. Falls erforderlich, werden dazu ähnlich wie in der Due Diligence entsprechend qualifizierte externe Berater hinzugezogen.

Datenquellen und -verarbeitung

Die wesentlichen ESG-Daten zu den DPE-Investments stammen aus der Due Diligence und dem laufenden ESG Monitoring und werden von DPE und seinen externen ESG-Beratern verarbeitet.