Deutsche Private Equity

DPE
WIR UNTERSTÜTZEN WACHSTUM UND NACHFOLGE IM MITTELSTAND

Unsere unternehmerische Verantwortung

Bei unserer Arbeit legen wir großen Wert auf verantwortungsbewusstes und nachhaltiges Handeln. Deshalb gelten bei unserer Tätigkeit für die Bereiche Umwelt, Soziales und Unternehmensführung klare Regeln. Dafür haben wir eine Richtlinie (ESG-Policy) beschlossen, die uns bei unserem Handeln leiten soll. Unsere Selbstverpflichtung umfasst sowohl für unsere internen Abläufe als auch für unsere Portfoliounternehmen Prinzipien, die Nachhaltigkeit und Verantwortungsbewusstsein gewährleisten sollen.

Dafür sensibilisieren wir in Schulungen sowohl unser Investment Committee als auch unser gesamtes Team sowie Führungskräfte unserer Portfoliounternehmen. Ein DPE-Mitarbeiter ist als ESG-Beauftragter Ansprechpartner für alle Fragen von Betroffenen – ob für Mitarbeiter, aktuelle und potenzielle Investoren oder Medienvertreter. Er soll aktiv dazu beizutragen, dass DPE und die Portfoliounternehmen die ESG-Richtlinien einhalten und soll diese laufend weiterentwickeln. Der ESG-Beauftragte informiert die Geschäftsführung der DPE umgehend über mögliche Risiken und ist Vertrauensperson für Informanten, die über Verstöße gegen unsere ESG-Richtlinien berichten. Er dokumentiert diese Fälle sowie den jeweiligen Umgang und Fortschritt anonymisiert und informiert die Geschäftsführung der DPE umgehend, damit Maßnahmen eingeleitet werden können, um die Verstöße mit einem Aktionsplan zu korrigieren und für die Zukunft nach Möglichkeit auszuschließen.

Anhand einer detaillierten Checkliste bewertet DPE Risiken und Chancen im ESG-Bereich – sowohl bei potenziellen Investments als auch bei Portfoliounternehmen. Unsere Portfoliounternehmen sind angehalten, regelmäßig ihre Übereinstimmung mit den ESG-Richtlinien zu dokumentieren. Dabei kann auch ein externer Spezialist eingesetzt werden. Bei potentiellen Beteiligungen folgt DPE einem vierstufigen Prüfschema, in das – sofern möglich – auch Geschäftspartner einbezogen werden. Bei Verstößen gegen die Investitionskriterien, die nicht geheilt werden können, nimmt DPE von einer Investition Abstand. Bei Verstößen gegen die ESG-Richtlinien entwickelt DPE gemeinsam mit dem Unternehmen einen Aktionsplan, mit dem diese Konflikte gelöst werden sollen. Dieser Plan soll grundsätzlich auch Konsequenzen enthalten, sollten die darin definierten Verpflichtungen nicht eingehalten werden.

Die DPE-Investitionskriterien:

DPE wird sich nach besten Kräften bemühen, nur solche Investments zu tätigen, die im Einklang mit den Prinzipien für verantwortungsbewusstes Investieren der Vereinten Nationen stehen. Insbesondere soll sich DPE nicht an Unternehmen beteiligen, deren Hauptgeschäftstätigkeit und wesentliche Umsätze in einen der folgenden Bereiche einzuordnen sind: